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Und irgendwann stehste auf der Bahn und musst wieder zahlen Also ich als Betroffener halte ersteinmal die Maßnahme zu deinen Lasten für nicht beweiskräftig. Aber vielleicht wurdest du tatsächlich von einer stationären Kamera gefilmt und die Schweizer Kollegen haben eine neue Dienstanweisung, nach der man das betroffene Fahrzeug anhalten muss. Wer weiß? Das mit der Hand an der Waffe wird wohl bald zu einer normalen Kontrolle gehören. Dazu ist bereits zu viel passiert. Nachdem bei uns in Dortmund ...
Versuch erst mal bei Ford eine Bescheinigung über eine mögliche Erhöhung zu bekommen. Dann kannst du immer noch ne andere Kupplung dranbauen.
Kann man die Anhängelast des XP 2 überhaupt erhöhen? Hat das schon mal einer gemacht? Den 1er konnte man mit der entsprechenden Bescheinigung Auflasten, bei 8% Steigung versteht sich.
Was ist daran fraglich? Mit der Beladung des Anhängers regulierst du doch das Gewicht auf der Kugel. Also auf das höchstmögliche, 75 kg/ 100 kg/ oder mehr,je nach AHK, einstellen.
Diese Gesetzeslücke musste dringend geschlossen werden. Ich krieg immer nen Hals wenn ich Mütter in nem Zweisitzer mit nem Baby aufm Arm sehe. Und machen konnte ich derzeit noch nix. Auch im Kofferraum=Ladefläche Personen zu transportieren war schon verboten. @Taxipit noch nie Probleme bekommen, wenn du ohne Fahrgast und ohne Gurt fährst? Ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass sich Taxifahrer nicht anschnallen müssen.(begründet auf einem Einzelfallgerichtsentscheid von anno dazumal) Gibt da s...
DAS ist lächerlich. Sie haben wohl die Werte des Excursion nicht vorliegen gehabt: Bis zu 20000 amerikanische Pfund darf dort der Kleine ziehen.
Pickups, SUV's, Bürofahrzeuge und Wohnmobile unterliegen ja bezüglich der steuerrechtlichen Eingruppierung derzeit einem Wandel. Anbei eine PDF über eine aktuelle Gesetzesvorlage zur Angleichung an das europäische Recht. Danach muss die Bodenfläche des Personenraums eines Pickups kleiner wie die Hälfte der Gesamtnutzfläche sein. Praktisch würde das bedeuten: 2 Meter Innenraum/ 2,01 Meter Ladefläche= Lkw Besteuerung
Die Felgen klaut doch keiner, da gibts doch hier gar keinen passenden Wagenheber
Ja so ist das, was zu viel ist ist zu viel
Nun ja ist ja auch schon einige Zeit her, dass das mein Revier war
Die B 27 kenn ich gut. Aus zeittechnischen Gründen kann ich davon nur abraten. Zuviel Verkehr insbesondere LKW (Stichwort Maut) und viele Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Ortsdurchfahrten.
Also wenn ein Kollege nicht zufällig einen XP hat oder jemanden gut kennt, der einen hat, dann kommt er nicht darauf, dass ein XP einen anderen XP kaum ziehen darf. @Cowboy ansonsten fahr doch über Dortmund, ist zentral gelegen und hier kannst du auch übernachten. Machen wir einfach ein kleines Schraubertreffen. Dann können wir die Tür, Bügel und was weiß ich was noch abbauen. Die Kölner und Aachener können sich dann hier was abholen.
Leg doch einfach den Motor in den Kofferraum, dann passts schon
Wie kommst du auf 2100 kg? Leergewicht im Fahrzeugschein? Das tatsächliche Gewicht eines XP II liegt darunter. Vorausgesetzt da ist kein Benzin mehr drin, und der Fahrer sitzt auch nicht irgendewo kannst du da noch Abzüge vornehmen. Im Leergewicht sind 75 kg Fahrer und 90% Benzin. Also ca. 140 kg abziehen. Schon bist du nur noch bei unter 2800 kg. Das muss ein XP abkönnen. Unser kann es zumindest. Auch wenn du dann im Dauerbetrieb die Heizung ausschalten kanns, denn das Getriebe wird schön warm....
Der link funktioniert übrigens nur wenn man die letzten Nummern manuell beifügt. Die fordvehicle Seite ist immer wieder schön anzuschauen. Besonders die Truckseiten mit den Testfilmchen.
Ich gehe davon aus, dass das ein nicht praktikables Beispiel ist. Selbst wenn Pkw mit abgelaufenem Tüv am Straßenrand stehen wird doch nichts gemacht. Und warum zwei mal bestrafen, erhöhte Gebühr wegen Überziehung und Bußgeld, das wären zwei Bestrafungen für die gleiche Sache. Kann mir nicht vorstellen, dass das so durchkommt. Und auf einem Hänger schon mal gar nicht. Man kann ja sogar ohne Zulassung zum Zulassungsstelle fahren um das Fahrzeug wieder zuzulassen. Auch die letzte Fahrt eines Fahrz...
Aber dass Offroadgelände sieht auch ganz nett aus. Ob das was für unsere Dicken ist?
Ja stimmt, hattest du glaub ich schon mal geschrieben. Ist schon ein starkes Stück was die Verwaltung da verlangt. Bei 12 Wagen ist das ja ein Monatsgehalt für den Förster. Da gibts noch nen anderen Anbieter in Frankreich, da kannste für das Geld ne Woche in einer Herberge wohnen und bekommst dann drei geführte Touren. http://www.auberge4x4.com/ Ist aber ein klein wenig weiter weg.
Da gibts auch geführte Touren, z.B. 65 km durch Wald und Flur der Eifel. Leider mit 260,- € zu teuer.
Auch von uns wären es nur 250-300, also annehmbar.