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Hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Gelände? http://www.4x4-adventureland.de/ Ist recht günstig, Übernachtung im Zelt auf dem Gelände möglich. Alternativ sind Hotels buchbar. Als Spaßfaktor sind zusätzlich Quads mietbar.
Was bedeutet denn "Between Bumpers"?
Soweit ich weiß haben nur die aus Kanada exportierten XP ein Tagfahrlichtmodul.
Hallo Harry, hast dir deine Frage ja selbst beantwortet. Die Einbauanleitung und die darin enthaltenen Maße sind mit Sicherheit Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. @ Andy auf dem Dach darfst du in D offiziell nur ein Paar Zusatzscheinwerfer (Fernscheinwerfer) montieren und dann auch nur wenn du an der Front noch keine hast.
Die Größenangaben scheint eine untergordnete Rolle zu spielen. Wenn der Reifen eine E Genehmigung erteilt bekommen hat kann er benutzt werden. Die Umrechnung und Eintragung obliegt dann dem TÜV/ der Dekra. Vielfach gibt es ja Reifen mit mehrfach Bezeichnung. z.b. 31x10.5 und 255/75
Es gibt z.B. von www.hella.de Universalleuchten zur Nachrüstung.
Tagfahrleuchten sehen wie kleine Zusatz- oder Nebelscheinwerfer aus, sind aber speziell für das sichere Erkennen am Tag konstruiert. Die für alle Länder Europas verbindliche Zulassungsvorschrift ECE-R87 erlaubt den Einsatz der speziellen Tagfahrleuchten auch ohne Stand- und Rücklicht. Der Autofahrer erfüllt mit ihnen tagsüber die Lichtpflicht. Österreich empfiehlt solche Lösungen sogar ausdrücklich. Zahlreiche wissenschaftliche Studien aus dem In- und Ausland belegen, dass Tagfahrlicht die Unfal...
Auch Reifen mit "amerikanischen" Größenangaben müssen der europäischen Norm entsprechen. Ansonsten dürftest du sie nicht benutzen. Somit müssen auch auf diesen Reifen Last und Speedangaben verzeichnet sein. "Das "ECE-Prüfzeichen" wird als "E" oder "e" dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30 für Pkw-Reifen). Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 40 ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrz...
Hier einige nützliche Hinweise: Kennzeichnung/Reifenaufschriften Die gesetzlichen Regelungen sind in § 36 StVZO sowie der "Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung" festgelegt. Dort heißt es: Reifen, gemeint sind Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, müssen außer der Fabrik- oder Handelsmarke folgende Aufschriften tragen: - Reifennennbreite - Nennquerschnittsverhältnis - Reifenbauart - Felgennenndurchmesser - Tragfä...
Die Regeln bezüglich Bagatellschäden haben sich vor einigen Jahren geändert. Bei der Polizei ist ein Bagatellschaden jeder Schaden der die Fahrbereitschaft eines Fahrzeugs nicht beeinträchtigt. Eine finanzielle Grenze ist dort nicht mehr gezogen. Meldepflichtig sind natürlich Unfälle mit Personenschaden (egal welche Verletzung) denn hier steht eine Straftat, fahrlässige Körperverletzung, im Raum. Wenn man ein parkendes Fahzeug oder einen Begrenzungspfahl beschädigt muss man die Polizei rufen und...
Hier mal ein Link um seine Kenntnisse in der StVO aufzufrischen Macht Spaß http://www.fahrschool.com/23.23.ger.html
Ja dann passts und du darfst endlich legal 100 fahren und musst keine Angst mehr haben ein Knöllchen zu bekommen.
Ich muss mich kurz verbessern, der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,0 des Leergewichtes des Zugwagens haben. Wie hoch ist dein zGG Thomas?
Demnach gilt für Wohnanhänger mit Schlingerdämpfer, Stoßdämpfer und höchstens 6 Jahre alten 120km/h-Reifen der Faktor x=1,0. Wenn du ein Leergewicht von 2200kg hast, darf dein dementsprechend ausgestatteter Wohnanhänger auch 2200kg wiegen. Ein dementsprechnder Bootstrailer darf sogar das 1,2 Fache des Leergewichtes des Fahrzeug wiegen. Und die Plakette kommt nur auf den Anhänger
Lies es mal so Thomas: Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 07. Oktober 2005 (BGBl. I S. 297. § 1 Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstig...
Hab im Netz schon gesucht, ist zur Zeit noch die alte Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO drin. Ist wohl noch zu neu.
Hier mal ein aktueller Zeitschriftenbeitrag:
Wenn ich das richtig interpretiere wohl nur noch der Anhänger. Der bekommt den dann wohl bei dem entsprechenden Modell ab Werk. Aber da müsste ich mich noch mal ganz schlau machen. Eigentlich ist so ein Aufkleber am Zugfahrzeug eh unsinnig.
Du meinst nicht dieses? Das ist doch OHV auf OHV:
Schreibs mal hierhinein. Es hat sich rechtlich zu den bestehenden Voraussetzungen etwas geändert. Zugfahrzeug und Hänger als 100 km/h Gespann bilden seit Oktober 2005 keine Einheit mehr. Das bedeutet, dass ein 100 km/h tauglicher Anhänger an jedes beliebige Fahrzeug angehängt werden kann welches die Voraussetzungen erfüllt.