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Freitag, 14. Oktober 2005, 19:36

Forenbeitrag von: »Skipper«

RE: Feuervogel huckepack ..........

Schönes Autochen, den hat mein Sohnemann auch schon in die engere Wahl als Erstfahrzeug genommen.

Samstag, 8. Oktober 2005, 12:36

Forenbeitrag von: »Skipper«

2007er Sport trac

Und hier ist er, der neue: http://www.fordvehicles.com/futurevehicl…lorersporttrac/ Schöne Page übrigens bei www.fordvehicles.com

Samstag, 8. Oktober 2005, 12:30

Forenbeitrag von: »Skipper«

Hoch, Höher,"Explorer"

Hallo Thomas, ganz schön hoch, der neue 2006er XP . Guckst du: http://www.fordvehicles.com/suvs/explore…n=PHOTO_GALLERY Da kann man sich sein Wunschauto zusammenstellen. Denke für 35.000,- € könnte er hier drüben stehen.

Mittwoch, 5. Oktober 2005, 11:57

Forenbeitrag von: »Skipper«

Dachscheinwerfer

Es wäre übrigens sogar rechtlich einwandfrei (in Joes Fall ohne Zusatzscheinwerfer an der Front) 2 der 4 Scheinwerfer mit dem Fernlicht gleichzeitig zu schalten. Die Anderen 2 Scheinwerfer (separat schaltbar) müsste man theoretisch abdecken, da diese als Arbeitsscheinwerfer fungieren.

Dienstag, 4. Oktober 2005, 14:36

Forenbeitrag von: »Skipper«

Dachlast

Ich gehe davon aus, dass für den Zubehör Dachträger, wie für alle Teile am Fahrzeug, eine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Hierin müsste die Traglast eines Dachträgers vermerkt sein. Wenn man nun zwei Dachträger verwendet, welche zusammen bis 75 kg zugelassen sind, und damit eine Last von 90 kg transportiert, hat man folglich entgegen der Betriebserlaubnis das zulässige Gewicht überschritte. Demzufolge kann es nicht verkehrt sein einen dritten Träger als Unterstützung zu verwenden. Abgesehen dav...

Montag, 3. Oktober 2005, 00:06

Forenbeitrag von: »Skipper«

RE: Danach

Bezüglich der Pflichstunden schau mal hier: http://fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/BE.php

Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:48

Forenbeitrag von: »Skipper«

RE: Danach

ja mit einer Ablastung würde es gehen

Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:39

Forenbeitrag von: »Skipper«

Fahrerlaubnis mit Anhänger

Auf Deutsch (auf besonderen Wunsch): 1. Fahrzeug bis 3500 kg + Anhänger bis 750 kg oder 2.Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht) nicht schwerer als das leere Zugfahrzeug, zusammen aber nicht schwerer als 3500 kg(hier jeweils zGG)

Sonntag, 2. Oktober 2005, 23:35

Forenbeitrag von: »Skipper«

Fahrerlaubnis mit Anhänger

Hier mal eine Definition Führerschein Kl. B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse --oder-- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.

Donnerstag, 22. September 2005, 11:43

Forenbeitrag von: »Skipper«

Allgemeines

Hallo Freunde, da ich sozusagen vom Fach bin, und dazu noch genügend Kontakte zu dementsprechenden Institutuionen habe moderiere ich dieses Forum. Fragen allgemeiner Art einfach ins Forum einstellen. Fragen spezieller, persönlicher Art bitte per PN oder EMail.