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Ich habe sie demontiert,brauch sowieso keiner
Darum gehe ich immer zu den gleichen Prüfer,wir kennen uns gut,er kennt das Auto und es klappt immer
Hat jemand eine ABE oder ein Gutachten für Trittbretter Eberl./Delta 4x4 Typ 821937 ??? Kopie reicht auch !!
Sieht ja schon richtig gut aus . Und mit dem Auspuff bin ich gespannt wie der klingt
Die bunte Ente geht ja garnicht,wo hast du die Farbkombination den her ?? Aber der Sambabus im Hintergrund auch nicht schlecht
Zitat von »XPCowboy« Hallo Marokko, schau mal im Anhang, ist sogar aus Deiner Gegend, unter Punkt 1.6 steht, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 To. ist und der Anhänger zu Freizeitzwecken genutzt wird, darfst Du auch an Sonn- u. Feiertagen fahren, nur gewerblich eben nicht ! Anhang: Gruß Thomas Na super,1000 Dank Thomas,geht doch
Zitat von »XPCowboy« Gruß Thomas Zitat von »XPCowboy« Das heißt Du darfst mit Deinem Pickup auch an Sonn- und Feiertagen fahren, nicht jedoch mit einem Anhänger ! Zitat von »XPCowboy« Jain, An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t - sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Siehste Thomas,da haben wir das komische Wort " JAIN " wieder Ich werde mal beim Straßenverkehrsamt vorsprechen,vielleicht wisse...
Wenn ich ein F 150 PickUp o.ä. mit einer LKW-Zulassung habe ,darf ich dann sonntags nicht mehr fahren.Ich habe jetzt soviel gelesen und bin auch nicht schlauer,kann mir jemand definitiv sagen ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht ? Ich würde dann gerne auch ein Anhänger ziehen wollen,auch am Wochenende !
Sind eigentlich Nebelscheinwerfer vorne und hinten Vorschrift für den Tüv ??
Respekt,Respekt erste Sahne
Hallo Gerd,ich vermute mal amerikansche Armee.Ich habe es öfter hier bei uns im Straßenverkehrsamt gehabt,das unterschiedliche Papiere verlangt werden "Ländersache" Hast du den überhaupt keine Papiere ? Das sicherste ist beim örtlichen Straßenverkehramt nachfragen und mit em Wagen mal zum Tüv fahren und fragen was alles geändert werden muss.Scheinwerfer und dergleichen...
Hallo Gerd, erstmal herzlich Willkommen im Board,eine kurze Vorstellung in der richtigen Rubrik wäre nicht schlecht . Nun zu deinem Problem,oder was es sein soll.Vielleicht solltest du mal genau Beschreiben was du für ein Problem hast,willst du ein Explorer einführen ? oder hast du den Wagen schon eingeführt und benötigst Papiere ?? Vielleicht mal genau erklären was du machen willst
Zitat von »CHP-Cobra« Ich hab Dir das riesige Zitat mal rausgenommen. Dittmar, ich glaube dur brauchst ein bisschen Nachhilfe Ist ja gut.
Huch...., was habe ich jetzt den angestellt mit deinem Bericht und meiner Antwort ?
Echt toller Bericht ! Wie du schon sagst ...der Eckige ist sowieso der einzig Schöne
@explorer1.. Ich komme mit Wolfgang,vielleicht irgendwie über Facebook was aufrufen ?
Zitat von »- Wolfzahn -« Hallo Gemeinde, ich brauchte mal Hilfe für ein Teilegutachten. Es handelt sich um ein Teilegutachten für Felgen, in dem Gutachten ist der Xp aufgeführt unter U2. Das stimmt also schon mal, desweiteren sind drei Ausführungen mit unterschiedlichen Auflagen enthalten. Die Typen bezeichnen sich A241, B242, C242. Wie kann ich feststellen welche Ausführung ich habe?? Ich hoffe, dass ich hab mich klar ausgedrückt habe. Vielen Dank im Vorraus morjen Wolfgang, um sicher zu gehen...
Die Felgen sehen ja nicht schlecht aus ,aber das soll 9,5 Zoll sein .Ich habe nur 8 Zoll drauf,wie auf mein Avatar zu sehen ist,die wirken aber breiter als die 9,5 .Gut hinten habe ich Spurverbreiterungen drauf ,aber auch vorne, ohne Spurverbreiterung, sind sie breiter
Zitat von »Schichti« So ich war eben mal bei der Dekra und habe mich erkundigt. Aussage des Dekramenschen: Da Ihre AU im August abläuft bin ich verpflichtet zu handeln und eine neue AU durchführen zu lassen, die aber nur bis zum nächsten HU Termin im Mai nächsten Jahres gültig ist. Zum HU Termin wird die AU dann nochmals gemacht um sie der HU anzugleichen. Lasse ich den Termin zur AU verstreichen und werde angehalten gibt es ne Strafe im Form von Bußgeld und Punkten. Ergo habe ich gleich zweima...
Zitat von »Tatonka II« Ahndungen für abgelaufene Plaketten sind seit 01.01.2010 nicht mehr möglich! Die StVZO gilt für ganz Deutschland. Siehe Anlage VIII - VIII d zu § 47 a StVZO. Link von XP-C dazu auch mal genauere durchlesen, ansonsten darf meinen Ausführungen von etwas weiter oben gerne Glauben geschenkt werden. Sag ich doch,oder