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XPCowboy

Boardgründer & Dauerschraubär

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1

Mittwoch, 20. August 2008, 09:25

Rechte beim Blechschaden / Unfallschaden

Hallo,

vielleicht nicht uninteressant ......

Ausschnitt aus der ACE Lenkrad Heft 8 August 08:

Unfallopfer sollten Beweise sichern.
Dazu gehören vor allem viele Fotos der Unfallfahrzeuge direkt nach dem Chrash.

Nur für Bagatellfälle sollte man einen Kostenvoranschlag der Werkstatt einholen.

Ab rund 600 Euro - so die Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GDV ) - ist ein Sachverständigengutachten notwendig !
Oberhalb dieser Grenze zahlt der generische KFZ- Haftpflichtversicherer das Sachverständigenhonorar, das nach Höhe des Herstellungsaufwands berechnet werden darf ( BGH: VI ZR 67/06 )
sowie die Rechtsanwaltskosten.

......................
............................

Überschreiten die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Wagens, gibt es nur die Wiederbeschaffungskosten ( wirtschaftlicher Totalschaden ).
Von ihnen wird der Restwert ( Gutachterschätzung ) des Fahrzeuges abgezogen.

.....
Wer unbedingt sein Auto weiter fahren will, darf es auch reparieren lassen, wenn der Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent überschritten wird.
Dann muss aber nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug noch mindestens ein halbes Jahr genutzt wird.
***

Ersetzen muss der KFZ Sachversicherer auch Abschlepp- und An- und Abmeldekosten sowie eine Kostenpauschale von Telefon und Porto.

................................
.................

*** Das finde ich für uns Explorerbesitzer sehr interessant und habe ich so auch noch nicht gewusst -
denn der ein oder andere XP hier hat ja inzwischen ein Alter erreicht, in dem man immer Angst hat, das ein anderer einem den XP kaputt fährt
und die Kosten einer Reparatur höher wären als der Restwert und man dann auf weniger Geld sitzen bleibt.

Die Reparatur darf sogar selbst vorgenommen werden, dann reichen die 30% über dem Wiederbeschaffungswert ja oft aus um die Reparaturen ( Teile ) zu bezahlen, nur die MwSt. wird dann nicht mit ausgezahlt.


Gruß Thomas
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
Was mein XP angeht, bin ich froh wenn mein XP angeht
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Schu-Ja

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2

Freitag, 22. August 2008, 23:34

Ist schon Wichtig. Gut zu wissen

Ich glaub das schon bei einem leichten Crash die 5500,- Euro Marke geknackt werden könnte (bei anschließender Werkstatt-Reparatur), und mehr ist mein 99ger XP laut DAT nicht mehr Wert.

Am besten werde ich ihn rundherum abpolstern.
Grüße Rene´ #wave#




keinen Ford Explorer, Bj.1999, 4,0l SOHC mehr

Speedymouse

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3

Freitag, 22. August 2008, 23:59

Das habe ich schoneiml durch mit dem Wirtschaftlichen Totalschaden.

Meinem EX - Freund ist jemand rückwerts in mein Auto gefahren, Rahmen verzogen und ganze linke Seite im Ars....selbst die Felgen hat es wie ne Banane zusammengedrückt.

Ja konnte man nichts machen, Gutachten hatte den Schaden auf ca. 4000,-€ geschätzt und das Ende vom Lied war 1200,-€ wegen Totalschaden mehr gabs nicht von der Versicherung des Verursachers.

Jedoch haben sie mir Telfonkosten in Höhe von 50,-€ pauschal ersetzt und Schmerzensgeld für meine Ex wegen Schadelhirntrauma.Wieviel das war wieß ich nicht mehr???

Ich kenne das, und das beste ist wenn du den hättest privat Verkauft dann hätteste noch das Doppelte bekommen.

Und dann stand ich da, naja der Autohändler hat mir die Schrottkarre dann noch für 500,-€ abgekauft, wenigstens was.

Und das selbe Spiel haste ja auch bei deiner eigenen Versicherung wenn du Vollkasko hast, da wird dann auch nur der Zeitwert gezahlt, wenn die Reperaturkosten diesen übersteigen.

Ist eigentlich ne blöde Milchmädchenrechnung aber ist leider Versicherungsgesetz.

Die kriegen eigentlich genaug von uns, ist schon zum Kotz......

XPCowboy

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4

Samstag, 23. August 2008, 00:10

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Und das selbe Spiel haste ja auch bei deiner eigenen Versicherung wenn du Vollkasko hast, da wird dann auch nur der Zeitwert gezahlt, wenn die Reperaturkosten diesen übersteigen.

Ist eigentlich ne blöde Milchmädchenrechnung aber ist leider Versicherungsgesetz.

Die kriegen eigentlich genaug von uns, ist schon zum Kotz......
Na ja, nicht ganz, wie oben zu lesen müssen sie unter Umständen wenn Du den Wagen reparierst und noch ein halbes Jahr fährst, mit 30% über dem Schwackewert bezahlen !
Und das dürfte uns mit unseren meist doch noch reparierbaren XPs, notfalls mit Gebrauchtteilen und Eigenleistung - hier und da doch reichen ;)
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