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Der Frank

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1

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:52

Dachlast

Ich habe auf dem Dach neben einer Dachbox (Montanaedition :) ) auch noch 3 Fahrradträger.

Da es dabei zu mehr als 75kg Gewicht kommen kann (Mein XP ist neu genug um 90 kg Dachlast zu haben :P ) nun meine Frage:

Die originalen Dachträger (hier Ford-Zubehör) haben 75 kg Tragkraft, darf ich mit 3 Trägern diese Dachlast ausnutzen?

Ein Polizist aus Münster sagte mir da reichen 2 Träger das wird kein Kollege bemängeln ?(
Ich möchte es aber schon Wissen, alleine wegen des Versicherungsschutzes #niemals#

Gruß Frank

2

Dienstag, 4. Oktober 2005, 14:02

laborloddel... Hallo ...

sagen wir es mal so:

Sofern die § 22 StVO und § 23 StVO beachtet werden und auch die zulässigen Achslasten sowie das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten werden, in verbindung mit dem Traggewicht des Dachträgers ist das in der gewünschten Form sicher zulässig. Gesetzliche Vorschriften über zulässige Dachlasten von Kfz bestehen nicht, eine Begrenzung der Dachlast ergibt sich somit alleine durch den Wert, den der jeweilige Hersteller als zulässig für sein Fahrzeug/Dachträger angegeben hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ranger« (4. Oktober 2005, 14:02)


Skipper

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3

Dienstag, 4. Oktober 2005, 14:36

Ich gehe davon aus, dass für den Zubehör Dachträger, wie für alle Teile am Fahrzeug, eine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Hierin müsste die Traglast eines Dachträgers vermerkt sein.
Wenn man nun zwei Dachträger verwendet, welche zusammen bis 75 kg zugelassen sind, und damit eine Last von 90 kg transportiert, hat man folglich entgegen der Betriebserlaubnis das zulässige Gewicht überschritte. Demzufolge kann es nicht verkehrt sein einen dritten Träger als Unterstützung zu verwenden.
Abgesehen davon, dass es kaum ein Kollege kontrollieren wird, ist es auch im Falle des Versicherungsfalls wesentlich sicherer.
Gruß Skipper


XPII BJ 2001

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