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Onkel Jürgen

unregistriert

1

Mittwoch, 22. April 2009, 20:09

Führerschein mit 17?

Hallo,
mal 'ne Frage:
Wenn unser Junior den Führerschein für den PKW mit 17 Jahre macht und dieses "begleitende Fahren" nützt,
gelten dann die 2 Jahre Probezeit für Führerscheinneulinge schon ab Ausstellung des Lappens oder dann auch erst ab dem 18ten Lebensjahr? #denken#

XPCowboy

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2

Mittwoch, 22. April 2009, 21:14

Hallo OJ,

die Probezeit gilt ab dem Tag der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung ( so heißt der Schein für ein Jahr ), also mit 19 bzw. genau nach 2 Jahren, ist die Probezeit vorbei.

Noch etwas, hat Dein Sohn z.B. auf einem Sa. oder So. Geburtstag, kannst Du gegen Unterschrift im Beisein Deines Sohnes den Führerschein schon vorher abholen.
( er muss die Prüfungsbescheinigung im Beisen des Mitarbeiters auf dem Amt unterschreiben, Du eine Erklärung das Du ihn nicht vor dem 17. Geb. aushändigst )

Am 18. Geb. oder kurz danach, braucht der Vorläufige dann nur gegen den richtigen getauscht werden, gegen Entwertung kann man den ab 17 auch behalten.
WICHTIG, der eingetragene Beifahrer muss IMMER seinen FS und seinen Perso dabei haben ( und 0,0 Promille ), der 17 jährige, die Bescheinigung UND den Perso.

Übrigens, eine feine Sache, wir haben die Zeit mit Samantha durch, es gibt nichts besseres #up#

Gruß Thomas
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3

Donnerstag, 23. April 2009, 15:21

Fahren mit 17

Hi OJ,

alles richtig was XP-C schrieb, anbei noch ein paar allgemeine Info`s zum Thema Begleitetes Fahren mit 17; einiges kann von BuLand zu BuLand verschieden sein, wie zum Beispiel die Anmeldegebühren oder die Anzahl der möglichen Begleiter.

„Das Projekt „Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren genannt - ist in Niedersachsen geboren. Es machte schnell über die Landesgrenze hinaus Furore. Das Interesse an dem Modellprojekt war so groß, dass es inzwischen in fast ganz
Deutschland Schule macht.

Am 01.02.2006 startete das Land Berlin den Modellversuch " Begleitetes Fahren ab 17".

Im Rahmen dieses Modellversuchs darf eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden.
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:


  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B (EU/EWR oder Schweiz) sein.
  • Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
    Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden!

    Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    • Personalausweis bzw. Pass
    • Lichtbild (Biometrisches Foto)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    • Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit

      • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
      • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
      • Kopie des Führerscheins der Begleitperson vorgelegt werden.

      Wie ich finde eine gute Sache, welche die jungen Menschen auf den richtigen Weg im Straßenverkehr bringen soll und eine Sensibilisierung möglicher Gefahren am Steuer minimieren soll und so Unfallzahlen zu senken.

      In diesem Sinne
VG aus Nieder Neuendorf
Ralf
#up#

Onkel Jürgen

unregistriert

4

Freitag, 24. April 2009, 16:31

Danke für die Antworten #up#

Mike

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5

Mittwoch, 29. April 2009, 07:51

Ich finde es auch eine sehr gute Sache - besonders das die "Kids" beim fahren auch auf die Erfahrung des Begleiters zurückgreifen können und nicht alleine in dem, je nach Wohnort, doch recht heftigen Strassenverkehr alleine herumkurven müssen. #top#

Gibt es eigentlich Berechnungen welche angestellt wurden welche einen Rückgang der Unfallzahlen der unter - sagen wir mal - 22 jährigen belegen? #huh#
Der Sinn des Lebens ist herauszufinden wer man selber ist...

6

Donnerstag, 30. April 2009, 16:02

Versicherung?

In vielen Versicherungsverträgen ist eine Eintragung, dass nur Personen älter als 25 Jahre das Auto fahren. Dies bringt entscheidende Vorteile bei der Prämie.

Wie ist dies beim begeleiteten Fahren? Ich meine, dies ist der Versicherung mitzuteilen. Der Beitragsrabat ist damit aber dann "flöten".

Viele Grüße
Thomas (*Grisu*) #howdy#

Onkel Jürgen

unregistriert

7

Freitag, 1. Mai 2009, 12:40

RE: Versicherung?

In vielen Versicherungsverträgen ist eine Eintragung, dass nur Personen älter als 25 Jahre das Auto fahren. Dies bringt entscheidende Vorteile bei der Prämie.

Wie ist dies beim begeleiteten Fahren? Ich meine, dies ist der Versicherung mitzuteilen. Der Beitragsrabat ist damit aber dann "flöten".

Viele Grüße
Thomas (*Grisu*) #howdy#
Interessanter Einwand, da werd ich mich mal drum kümmern.