Ich gehe davon aus, dass das ein nicht praktikables Beispiel ist.
Selbst wenn Pkw mit abgelaufenem Tüv am Straßenrand stehen wird doch nichts gemacht. Und warum zwei mal bestrafen, erhöhte Gebühr wegen Überziehung und Bußgeld, das wären zwei Bestrafungen für die gleiche Sache.
Kann mir nicht vorstellen, dass das so durchkommt.
Und auf einem Hänger schon mal gar nicht. Man kann ja sogar ohne Zulassung zum Zulassungsstelle fahren um das Fahrzeug wieder zuzulassen. Auch die letzte Fahrt eines Fahrzeugs zum Schrottplatz ist ohen Tüv und Zulassung möglich.
Mein Bootsanhänger steht auf nem Privatgelände, der Tüv ist schon ein 3/4 Jahr überfällig. Der kann da stehen bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Erst wenn ich auf die Straße fahre muss er wieder Tüv abgenommen sein. Und das kann ich dort vor Ort machen. Oder ich verkaufe den alten Anhänger

natürlich ohne Tüv.