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XPCowboy

Boardgründer & Dauerschraubär

  • »XPCowboy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 6 479

Vorname: Thomas

Wohnort: bei Wolfsburg

Beruf: FfSuS

Model:: XP II

Baujahr:: 1996/97

Motortyp: 115 KW,OHV

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1

Samstag, 10. Juni 2006, 09:46

Versicherung

Hallo,

Ist das bei Euren Versicherungen auch so, das man für eine Doppelkarte für ein Kurzzeitkennzeichen von 5 Tagen - die Summe von 50 Euro zahlen muss wenn man den Wagen hinterher nicht dort versichert ?

Das kannte und wusste ich noch nicht, nun interessiert mich, ob andere Versicherungen das auch so handhaben !?

Ich hätte echt gedacht, als langjähriger Versicherungskunde mit zig Versicherungen bei denen wäre sowas halt Service - aber falsch gedacht :(



Gruß Thomas
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Was mein XP angeht, bin ich froh wenn mein XP angeht
Lieber Gott beschütze mein Plori vor Unfall, Sturm & Feuer - denn er ist mir teuer

GF-RT 127/128

2

Samstag, 10. Juni 2006, 13:20

Das ist absolut üblich, Thomas. Du zahlst ja für einen außerordentlichen Versic herungsschutz von 5 Tagen, und nicht für eine bestehende Versicherung. Schließt du danach eine feste Versicherung für das Fahrzeug ab so wird der Versicherungsschutz zur Zeit der Kurzzeitzulassung eingebunden, weshalb dafür keine extra Kosten anfallen. Das hat nix mit Service zu tun, im Schadensfall müßten sie ja als Haftpflichtversicherer geradestehen. Das danach der Versicherungsschutz in die neue eingebunden wird und keine Zusatzkosten entstehen ist der eigentliche Service, da bezahlst du quasi für die Kurz-Zeit den normalen Tarif, da Versicherungsbeginn ab diesem Datum dann besteht und die näxte Fälligkeit meist auch genau auf das Datum bezogen wird.