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marokko

Lichtdesigner

  • »marokko« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 28. Dezember 2011, 23:23

LKW Zulassung,Pickup,Sonntagsfahrverbot ?????

#denken# Wenn ich ein F 150 PickUp o.ä. mit einer LKW-Zulassung habe ,darf ich dann sonntags nicht mehr fahren.Ich habe jetzt soviel gelesen und bin auch nicht schlauer,kann mir jemand definitiv sagen ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht ?

Ich würde dann gerne auch ein Anhänger ziehen wollen,auch am Wochenende !
:) DITTMAR

XPCowboy

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2

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 06:36

Hallo marokko,

Jain,
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t - sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das heißt Du darfst mit Deinem Pickup auch an Sonn- und Feiertagen fahren, nicht jedoch mit einem Anhänger !

Gruß Thomas
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
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Schichti

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3

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 09:17

Hallo Dittmar

Vielleich hilft Dir das ja weiter.
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
Gruß Holger #wave#
Wer immer tut,was er schon kann,bleibt immer das,was er schon ist. (Henry Ford 1863-1947)

marokko

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4

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 10:21

Gruß Thomas

Das heißt Du darfst mit Deinem Pickup auch an Sonn- und Feiertagen fahren, nicht jedoch mit einem Anhänger !

Jain,
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t - sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
#ehm# Siehste Thomas,da haben wir das komische Wort " JAIN " wieder #ehm# Ich werde mal beim Straßenverkehrsamt vorsprechen,vielleicht wissen die mehr :)
:) DITTMAR

XPCowboy

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5

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 11:28

Hier nach muss ich mich korrigieren

Hallo Marokko,

schau mal im Anhang, ist sogar aus Deiner Gegend,
unter Punkt 1.6 steht, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 To. ist und der Anhänger zu Freizeitzwecken genutzt wird, darfst Du auch an Sonn- u. Feiertagen fahren, nur gewerblich eben nicht !

Anhang:

Gruß Thomas
»XPCowboy« hat folgende Datei angehängt:
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
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marokko

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6

Donnerstag, 29. Dezember 2011, 18:40

Hallo Marokko,

schau mal im Anhang, ist sogar aus Deiner Gegend,
unter Punkt 1.6 steht, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 To. ist und der Anhänger zu Freizeitzwecken genutzt wird, darfst Du auch an Sonn- u. Feiertagen fahren, nur gewerblich eben nicht !

Anhang:

Gruß Thomas
#bow# #bow# Na super,1000 Dank Thomas,geht doch ;)
:) DITTMAR

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Freitag, 30. Dezember 2011, 11:20

Genau, ist aber noch gar nicht lange so. Habe neulich erst das dazu gehörige Bundesministerialblatt bekommen.
Gruß Skipper


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