Pickups, SUV's, Bürofahrzeuge und Wohnmobile unterliegen ja bezüglich der steuerrechtlichen Eingruppierung derzeit einem Wandel.
Anbei eine PDF über eine aktuelle Gesetzesvorlage zur Angleichung an das europäische Recht.
Danach muss die Bodenfläche des Personenraums eines Pickups kleiner wie die Hälfte der Gesamtnutzfläche sein.
Praktisch würde das bedeuten:
2 Meter Innenraum/ 2,01 Meter Ladefläche= Lkw Besteuerung