Hallo,
folgendes habe ich gerade gelesen:
Auch wer einen Unfall nicht verschuldet hat, kann zur Kasse gebeten werden.
Bis zu 30 % des Schadens können ihm angerechnet werden, das entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil.
Einem Mann war ein Karren mit Miclhkübeln entglitten.
Der karren rollte einen Abhang herunter und prallte auf einen dort rechtmäßig abgestellten PKW.
Die 3600 Euro Schaden wollte der Eigentümer natürlich vollständig ersetzt haben - verständlich.
Das Gericht entschied anders. Nur 70 % Schadenersatz wurden ihm zugestanden !
Erklärung des Gerichtes: ! Allein der Umstand, dass sich ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, schafft schon eine Gefährdung !
Sind die Irre

- wozu ist ein Fahrzeug sonst da ?( - heißt das demnächst, egal was ein anderer mit meinem Auto anstellt, beschädigt er es - habe ich immer 30 % Mitschuld ????? X(
Quelle: ACE Lenkrad
Gruß Thomas