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XPCowboy

Boardgründer & Dauerschraubär

  • »XPCowboy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 6 479

Vorname: Thomas

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1

Dienstag, 15. August 2006, 20:51

Unsere Gerichte spinnen langsam ....

Hallo,

folgendes habe ich gerade gelesen:

Auch wer einen Unfall nicht verschuldet hat, kann zur Kasse gebeten werden.
Bis zu 30 % des Schadens können ihm angerechnet werden, das entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil.

Einem Mann war ein Karren mit Miclhkübeln entglitten.
Der karren rollte einen Abhang herunter und prallte auf einen dort rechtmäßig abgestellten PKW.
Die 3600 Euro Schaden wollte der Eigentümer natürlich vollständig ersetzt haben - verständlich.

Das Gericht entschied anders. Nur 70 % Schadenersatz wurden ihm zugestanden !
Erklärung des Gerichtes: ! Allein der Umstand, dass sich ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, schafft schon eine Gefährdung !

Sind die Irre #bekloppt# - wozu ist ein Fahrzeug sonst da ?( - heißt das demnächst, egal was ein anderer mit meinem Auto anstellt, beschädigt er es - habe ich immer 30 % Mitschuld ????? X(

Quelle: ACE Lenkrad

Gruß Thomas
Online - heißt nicht ! auch vor dem Bildschirm !
Was mein XP angeht, bin ich froh wenn mein XP angeht
Lieber Gott beschütze mein Plori vor Unfall, Sturm & Feuer - denn er ist mir teuer

GF-RT 127/128

Mike

...Emsländer...

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2

Dienstag, 15. August 2006, 22:34

RE: Unsere Gerichte spinnen langsam ....

...auf den weltmeeren und vor gericht - ist man allein in gottes hand...
Der Sinn des Lebens ist herauszufinden wer man selber ist...

Achim

Profi

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3

Dienstag, 15. August 2006, 22:54

RE: Unsere Gerichte spinnen langsam ....

Bei einem geparkten Fahrzeug kann man wohl kaum von einer Betriebsgefahr ausgehen.

Ich würde in dem geschilderte Fall von einem unabwendbaren Ereignis sprechen.

Mike hat sicher recht mit "auf hoher See und vor Gericht......."

Ein GUTER Anwalt kann in solchen Verfahren sehr nützlich sein, leider sind die Guten selten mit der Rechtsschutzverischerung zufrieden.:)
Achim

Die Lage ist hoffnungslos - aber nicht ernst :D