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XPCowboy

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1

Dienstag, 27. Januar 2009, 17:34

Abwrackprämie

Hallo,

ich habe mir mal Gedanken zur Abwrackprämie gemacht, die zwar für mich nicht in Frage kommt, aber von der ich mal mehr wissen möchte.
Vielleicht hat schon jemand von Euch mehr darüber gefunden / gelesen ?

Was genau muss ich denn abwracken lassen ?
Bekomme ich die Bescheinigung des Schrotthändlers auch, wenn ich nur die Karosse und den Leiterrahmen bei ihm abgebe #denken# ?
Zählt die Karosse dabei als abgewracktes Fahrzeug ? Dort steht ja die mit den Papieren verglichene Fahrgestellnummer drin !?

Somit könnte man doch z.B. nach einem Unfall oder ein Fahrzeug das total verrostet ist, in die Einzelteile zerlegen, diese weiter nutzen oder eben verkaufen UND für den Rest die Prämie kassieren ?!
Logischerweise muss ich einhergehend auch einen "Neuwagen" kaufen, das könnte ja der zukünftige Zweitwagen sein.

Beispiel: Ich zerlege meinen XP, bekomme für die Karosse und den Leiterrahmen die Prämie weil ich gleichzeitig unseren Polo verkauft habe kaufe ich den neuen Zweitwagen entsprechend der 2500 Euro Prömie dann günstiger.
Vom eingesparten Geld kaufe ich mir einen anderen XP :) anderst sowieso nicht :D

Gibt es darüber irgendwelche näheren Infos ?

Gruß Thomas
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Tute

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2

Dienstag, 27. Januar 2009, 18:15

die abwrackprämie wird vom autohändler gewährt.aber nur, wenn das altauto auch dort verbleibt.fahrzeug muß fahrbereit und mind. 3 mon auf den käufer zugelassen gewesen sein. für geschlachtete und verkehrsunsichere( schrottautos)gibt es nichts.ausserdem ist es gewollt, das fahrzeuge tüv fähig sein sollten, da sie ja sonst sowiso auf dem schrott landen würden. empfehlung ist: fahrzeug sollte resttüv von mindestens 3 mon haben
man kann nicht die Handlungsweise aller Menschen verstehen, aber wenn man es versucht, stößt man schnell an seine Grenzen

3

Dienstag, 27. Januar 2009, 18:21

Ich denke, das kommt darauf an wie gut Du Deinen Schrotti kennst. ;)
Für meine leergeräumten Rohkarossen bekomme ich immer einen entsprechenden Entsorgungsnachweis.

Im Übrigen, schau mal hier : Süddeutsche Zeitung

Eddi

4

Dienstag, 27. Januar 2009, 18:22

@ Tute

völlig falsch, siehe oben

Eddi

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5

Dienstag, 27. Januar 2009, 18:42

Abwrackprämie

Hier zusammgengefasst, welche Bediengungen, Voraussetzung usw. erforderlich sind, um an die vom Staat freigegebene

A B W R A C K P R Ä M I E

zu bekommen:

Berlin/Eschborn (dpa/tmn) - Altautobesitzer können ab sofort die von der Bundesregierung beschlossene Abwrackprämie beantragen, wenn sie ihr Fahrzeug in die Schrottpresse geben und sich im Gegenzug einen Neuwagen kaufen.

Um an die 2500 Euro ausgezahlt zu bekommen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur wer den Antrag in der dafür vorgesehenen Frist stellt und alle geforderten Nachweise beifügt, erhält den Verschrottungsbonus vom Staat.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin muss das zu verschrottende Altfahrzeug mindestens neun Jahre alt sein und zuletzt ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Die Prämie werde nur für den Kauf eines Neuwagens beziehungsweise eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagens gewährt.

Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2009 auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn gestellt werden. Formulare können Verbraucher online beim BAFA unter www.bafa.de herunterladen. Die Behörde hat wegen des erwarteten Ansturms zudem unter 030/346 465 470 eine neue Telefon-Hotline geschaltet. Die bisher geschaltete Nummer 06196/908 470 war in den vergangenen Tagen oft völlig überlastet. Ist die BAFA-Hotline besetzt, werden die Anrufer jetzt an ein Callcenter in Rostock weitergeleitet, das für das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet.

Wichtig ist, dass dem Antrag alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen beigefügt sind. Dazu gehören der von einem anerkannten Demontagebetrieb ausgestellte Verwertungsnachweis und die verbindliche Erklärung des Betriebs auf dem Antragsformular, dass das Altfahrzeug tatsächlich in der Schrottpresse landet.

Außerdem muss der Antragsteller die sogenannte Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien des von der Zulassungsstelle entwerteten Fahrzeugscheins und -briefs nachweisen, ebenso die Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch entsprechende Kopien der Fahrzeugpapiere. Auch eine Kopie der Neuwagenrechnung oder des Leasingvertrags muss dem Antrag beigefügt sein. Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller ist eine Bescheinigung des Herstellers nötig, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war.

«Alle Unterlagen müssen vorliegen, sonst können wir den Antrag nicht bearbeiten», sagte BAFA-Sprecher Holger Beutel. Den Antrag zu stellen und fehlende Nachweise später nachzureichen, sei nicht möglich: «Es muss alles zusammen eingereicht werden.» Das stellt insbesondere jene Neuwagenkäufer vor ein Dilemma, deren Wunschmodell nur mit einer langen Wartezeit lieferbar ist. Sie können die Abwrackprämie erst dann beantragen, wenn der neue Wagen ausgeliefert ist und sie ihn zugelassen haben. Unter Umständen sind dann die Gelder aus dem 1,5 Milliarden Euro fassenden Fördertopf jedoch bereits aufgebraucht. Die Bundesregierung will trotz des großen Ansturms der Autofahrer die Summe nicht erhöhen. Rechnerisch reicht das Geld des Bundes für bis zu 600 000 Anträge.

Quelle: Süddeutsche Zeitung
VG aus Nieder Neuendorf
Ralf
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Tute

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6

Dienstag, 27. Januar 2009, 19:21

da diese regelung auch für reisemobile gilt( sonderfahrzeuge) sind die angaben vorgaben in absprache mit der zulassungsstelle.
altfahrzeug beim händler zur entsorgung verblieben und zulassung auf den halter. der händler gewährt die prämie und bekommt sie vom bund erstattet.unsere firma hat 5 prämien zugesprochen bekommen.
diese sind gültig bis 1.april 2009. danach werden sie neu vergeben(weiter an andere) bis jetzt sind erst 3 prämien ausgelöst. als werkshändler besteht die möglichkeit prämienguthaben zu beantragen. diese sind dann innerhalb einer frist einzulösen, sonst werden sie anderweitig vergeben. jedes bundesland verfährt mit der vergabe unterschiedlich
man kann nicht die Handlungsweise aller Menschen verstehen, aber wenn man es versucht, stößt man schnell an seine Grenzen