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Freitag, 13. Juli 2007, 15:58

KFZ-Ausfuhr ins Ausland ( Spanien )

Hi Folks, erschreckt nicht bei der Überschrift, ich bleib euch noch erhalten ;)

ich hab heut mal ne Frage an euch, die sichmir kurzfristig gestellt hat und zu der ich leider keine erschöpfenden Info´s im Web finden konnte - vielleicht weiß jemand ja darüber bescheid.

Folgendes : Ich habe einen Interessenten für meinen 2006er Eddie, der das Fahrzeug nach Spanien überführen will ( sofern wir uns einig werden ).

Zum einen stellt sich die Frage, wie das mit der C.O.C. ist ( Certificate of Conformity ). Hab ich das richtig verstanden, das es die von der Zulassungsstelle zusammen mit dem Zollkennzeichen gibt ? Er wird ja nicht die hiesigen Zulassungspapiere behalten sondern in Spanien welche bei der zuständigen Stelle mit Nummernschild erhalten, oder wie funzt das ?

( Hab zwar damals den 99er nach Polen verkauft, aber was da auf der ZuLa lief entzieht sich meiner Kenntniss )

Zum anderen ist die Frage der Mehrwertsteuer / Zollbehandlung. Ich hab den Wagen ja auf die Firma gekauft und kann beim Verkauf die Mwst. ebenfalls ausweisen. Wenn ich das richtig verstanden habe muß er das Fahrzeug ja mit einem Formblatt 0733 oder so ähnlich beim Zoll für die Einfuhr nach Spanien anmelden, weiß jemand wie das mit der Mwst. gehandhabt wird ? Ich denke mal, er wird die ja an mich zahlen müssen, bei mir hält das F.A. die Hand auf ( vom Käufer bezahlte Mwst / USt. ) und er müßte die doch mit der Vorlage von Zollerklärung und Rechnung dann in Spanien geltend machen ( oder beim Zoll ) ?

Bin für alle Info´s dankbar !

XPCowboy

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Freitag, 13. Juli 2007, 16:13

Schau mal hier Crizz, vielleicht hilft Dir das weiter.

Export

Wegen der Steuern würde ich beim FA anrufen, damit kenne ich mich nicht aus.

Gruß Thomas
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Lieber Gott beschütze mein Plori vor Unfall, Sturm & Feuer - denn er ist mir teuer

GF-RT 127/128

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Freitag, 13. Juli 2007, 18:28

Was die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) betrifft, so schau mal hier rein: http://www.vat-navigator.com/Docs/200312…RheinlandPf.pdf

Ist ist wohl innerhalb der EU so, dass bei der Einfuhr nachgewiesen wird, dass die USt in einem EU-Land bezahlt wurde. In der Regel geht das aus dem Kaufvertrag hervor. Im Einfuhrland wird dann keine Steuer erhoben. Damit ist die Sache schon erledigt.

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Freitag, 13. Juli 2007, 18:47

Danke, das hat mir schonmal geholfen. Wegen der COC-Sache werd ich am Montag mal bei der ZuLa des Kreises anrufen, die sollten das wissen.

Wichtig ist für den Käufer, das er die Mwst. wieder geltend machen kann - was ja dann aus dem Kaufvertrag mit ausgewiesener Mwst. hervorgeht, so muß er dann am Zoll keine Einfuhr-USt. mehr zahlen.

Fein, danke schonmal für die wertvollen Hinweise #top#