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Eine Frage an unsere Schweizer
Hatte neulich ein altes Papier in der Hand mit dem Vermerk.
Das in der Schweiz die zulässige Zuglast mit einer Plakette an der Anhängerkupplung markiert sein muss.
Sonst gibt`s Hau.... .
Ist das noch so ?
Gruß
J.T.
Sollte, muss aber nicht.
Sofern die AHK im Fahrzeugschein eingetragen ist kann es keine Probleme geben.
Duie Zuglast ist ja auch im Fahrzeugschein vermerkt.
Ich wurde noch nie kontrolliert und hatte auch noch nie Probleme damit.
Selbst bei der technischen Prüfung wurde die AHK nicht mehr beachtet, da schon im Fahrzeugbrief eingetragen...
merci
für deine Antwort #blumen#
Gruß
Jagt Temper